Marius Rätz
Counsel, Aufsichtsrecht, Frankfurt
Überblick
Beruflicher Werdegang
Ausbildung und Qualifikationen
Veröffentlichungen
Überblick
Marius berät Geschäfts- und Investmentbanken sowie andere Finanzinstitute (einschließlich FinTechs/Neobroker) zu allen Fragen des Finanzaufsichtsrechts, einschließlich M&A-Transaktionen, Erlaubnisverfahren, Relocations und Restrukturierungen, Rechtsstreitigkeiten und der Zusammenarbeit mit Finanzaufsichtsbehörden.
Marius verfügt über Erfahrung in der Beratung in einer Vielzahl von Produkten und Geschäftsbereichen, darunter Payment Solutions, Wealth Management und Privatbanking, Retail und Prime Brokerage, Verwahrungsgeschäft und Verbindungen zur Marktinfrastruktur.
Ausgewählte Mandate
- Barclays: Beratung bei dem vereinbarten Verkauf bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zusammen das deutsche Verbraucherkreditgeschäft ("Consumer Bank Europe") bilden, an die BAWAG P.S.K. (für frühere Anwaltskanzlei)
- JP Morgan: Beratung zur Kombination des Kontinentaleuropageschäfts (für frühere Anwaltskanzlei)
- UBS: Beratung der UBS Group AG beim Erwerb der Credit Suisse Group AG (für frühere Anwaltskanzlei)
- L-Bank: Beratung bei Rechtsschutz gegen die Einstufung der Bank als bedeutendes Institut durch die Europäische Zentralbank (EZB) (für frühere Anwaltskanzlei)
- Beratung einer führenden Investmentbank bei der Umsetzung ihrer Verlagerung in die EU über mehrere Geschäftsbereiche (für frühere Anwaltskanzlei)
- Beratung eines führenden Neobrokers zu regulatorischen Aspekten seines Geschäftsmodells (für frühere Anwaltskanzlei)
Beruflicher Werdegang
Marius Raetz ist Linklaters in 2024 als Counsel beigetreten.
Marius hat zuvor für eine andere führende Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und hat 2022 ein Socondment in der Global Markets Division von Goldman Sachs in London absolviert.
Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung e.V.
Marius unterrichtet Wirtschaftsrecht als Lehrbeauftragter an der Hamburg School of Business Administration (HSBA).Ausbildung und Qualifikationen
Marius Raetz hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert. Zudem hat er einen Master of Laws (LL.M.) an Columbia University (New York) erworben. Er ist als deutscher Rechtsanwalt zugelassen. Sein Referendariat hat er am Kammergericht Berlin, dem Bundesministerium für Justiz sowie der Deutschen Botschaft in Tokyo absolviert.
Er spricht Deutsch und Englisch.Veröffentlichungen
Marius Raetz veröffentlicht regelmäßig Artikel in Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u. a.:
- Begebung und Handel von Fondsanteilen mittels Distributed-Ledger-Technologie, in: BKR 2024, 497 ff. (gemeinsam mit Theresa Kreft);
Hopt/Seibt, Schuldverschreibungsrecht, 2nd ed 2023, Kommentierung der §§ 3, 4, 8, 9, 32, 33 des Elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) (gemeinsam mit Christoph Gleske); - Payment For Order Flow, in: ZBB 2022, 141-163 (gemeinsam mit Gunnar Schuster);
- Unwirksamkeit einer Klausel zur Veräußerung von verpfändeten Wertpapieren bei Unterdeckung eines Lombardkredits, in: ZBB 2023, 56
- Übersetzung des Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp), in: Vahldiek, German Banking La
Marius Raetz trägt regelmäßig bei Mandanten zu finanzaufsichtsrechtlichen Themen vor, zuletzt zur Überarbeitung des MiFIR-Rahmenwerks sowie der Implementierung der EU Retail Investment Strategy.