Michael Baron
Of Counsel, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf
Überblick
Beruflicher Werdegang
Ausbildung und Qualifikationen
Überblick
Michael Baron ist spezialisiert auf deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, mit Schwerpunkt Kartellrecht und Fusionskontrolle. Als Leiter des Wettbewerbsreferats im Bundeswirtschaftsministerium ist er verantwortlich für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Fortentwicklung des deutschen Rechts, insbesondere für die Erstellung der Entwürfe und fachliche Betreuung der 6. und 7. GWB-Novelle.
Er vertritt die deutsche Position bei Reformen des europäischen Wettbewerbsrechts, vor allem der Modernisierung des Kartellrechts und den Novellen der Fusionskontrollverordnung. Er leitet die EU-Ratsarbeitsgruppe für die Neuregelung der vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen in Brüssel und arbeitet regelmäßig mit dem Bundeskartellamt und GD Wettbewerb der EU-Kommission bei Gesetzgebung und in Einzelfällen sowie Mitarbeit in Gremien des Deutschen Bundestages. Zudem berät er Unternehmen fachlich im Hinblick auf politische Implikationen von wettbewerbsrechtlichen Vorhaben.
Außerdem ist er Projektleiter bei Beratungsprogrammen der EU-Kommission für Wettbewerbsbehörden von EU-Beitrittstaaten in Litauen, Lettland, Estland, Polen und Mazedonien. Seit 2007 leitet Michael Baron das EU-Beratungsprojekt „Wettbewerbsrecht“ für Marokko.
Ausgewählte Mandate
- Novartis in einem Kartellverfahren und Hilfe bei der Einigung mit dem Bundeskartellamt über den Bussgeldbescheid
- Linde Engineering zur Behandlung von Wettbewerbsproblemen insbesondere bei F&E-Vereinbarungen durch Organisation eines Workshops mit den zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens
- Silgan, ein amerikanischer Metallproduzent und -händler, über die Verteidigungsstrategie gegen Anordnungen zur Einsichtnahme und Auslieferung beschlagnahmter Dokumente, mit besonderem Schwerpunkt auf der internationalen Zusammenarbeit der deutschen und österreichischen Wettbewerbsbehörden
- des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Rechtsverteidigung der Ministererlaubnis für die Fusion von Edeka und Tengelmann in Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof
- Porsche zur Behandlung von Auskunftsersuchen bezüglich einer angeblichen Beteiligung an einer Kartellvereinbarung mit anderen Automobilherstellern
Beruflicher Werdegang
Michael Baron ist seit 2007 als Of Counsel bei Linklaters tätig.
Er ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht.
Ausbildung und Qualifikationen
Michael Baron hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Köln und Lausanne studiert.
Er spricht Deutsch, Englisch und Italienisch.