Dr. Timon Grau

Dr. Timon Grau

Partner, Arbeitsrecht, Düsseldorf

Überblick

Beruflicher Werdegang

Ausbildung und Qualifikationen

Veröffentlichungen

Überblick

Dr. Timon Grau ist spezialisiert auf die Beratung in wirtschaftlich und strategisch relevanten Fachbereichen des Arbeitsrechts. Neben der arbeitsrechtlichen Betreuung von Transaktionen, Outsourcings, Carve-Outs und Reorganisationen berät Dr. Timon Grau nationale wie internationale Mandanten aus verschiedenen Sektoren, insbesondere im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht, zur Unternehmensmitbestimmung, in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten, im Zusammenhang mit Vergütungssystemen, betrieblicher Altersversorgung sowie bei der Prozessführung. Er ist zudem ein erfahrener Berater rund um die Themenfelder Arbeitnehmerdatenschutz, Compliance, Crisis Management und interne Untersuchungen. Dr. Timon Grau ist eine der führenden Persönlichkeiten in unserer interdisziplinären Compliance & Crisis Management Gruppe in Deutschland.

Juristische Handbücher wie JUVE, Legal500 und Chambers sowie Zeitungen wie die WirtschaftsWoche und das Handelsblatt führen Dr. Timon Grau als einen der führenden Arbeitsrechtler in Deutschland.

Dr. Timon Grau tritt regelmäßig als Redner und Autor zu den Themen strategisches Arbeitsrecht, Compliance, Ermittlungen und Datenschutz auf. Er ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an den Universitäten Bayreuth und Siegen, Deutschland.

Ausgewählte Mandate 
  • Audi: Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Einstieg in die Formel 1.
  • Daimler: Beratung zu Organanstellungsverträgen und Arbeitsverträgen für Vorstände und Mitarbeiter auf den obersten Leitungsebenen.
  • EDP Renováveis: Beratung bei dem erfolgreichen Erwerb eines 70%igen Anteils an dem Solarprojektentwickler Kronos Solar.
  • Eine international tätige Großbank: Arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Fusion und vorheriger Umstrukturierung einer deutschen Einheit einschließlich von Personalabbau und Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
  • Ein börsennotierter Fahrzeughersteller: Arbeits- und pensionsrechtliche Beratung bei der konzerninternen Übertragung einer Geschäftssparte auf eine Tochtergesellschaft.
  • E.ON Energie Deutschland: Beratung beim Erwerb des Photovoltaikanbieters Klarsolar.
  • Führender Hersteller von Antriebs- und Energiesystemen: Rechtliche und strategische Beratung im Zusammenhang mit internal Investigations sowie Whistleblowing-Fällen, u.a. eines komplexen Whistleblowing-Falls den der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer von ihm befürchteten Kündigung gegenüber einer Behörde initiiert hat.
  • Führender Paket- und Logistik Konzern: Beratung und Schulung im Zusammenhang mit LkSG, Implementierung von ESG-Maßnahmen und internationalen Arbeitsschutzkonventionen.
  • Mondi: Beratung beim Verkauf des Personal Care Components-Geschäfts an die japanische Nitto Denko Corporation durch einen Carve-Out.
  • Porsche / Volkswagen: Arbeitsrechtliche Beratung beim Börsengang der Porsche AG.
  • PSI Software: Beratung bei der formwechselnden Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE).
  • thyssenkrupp: Beratung u.a. in verschiedenen Vorstandsangelegenheiten, sowie bei diversen transformatorischen – vertraulichen – Projekten.
  • Uniper: Beratung zu komplexen Corporate Governance und neuartigen Vergütungsthemen im Rahmen des Rettungspakets durch den Bund im Wert von 13,5 Mrd. Euro an staatlicher Unterstützung.
 

Beruflicher Werdegang

Dr. Timon Grau ist seit 2006 als Rechtsanwalt tätig. Er arbeitet seit 2018 als Partner bei Linklaters.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, der European Employment Lawyers Association (EELA), des Fachanwalt Forum Arbeitsrecht und des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes.


Ausbildung und Qualifikationen

Dr. Timon Grau hat Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Universität zu Köln studiert, wo er später auch promoviert hat. Er arbeitet seit 2010 als Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Er spricht Deutsch und Englisch.

Veröffentlichungen

Dr. Timon Grau veröffentlicht regelmäßig Artikel in deutschen und englischsprachigen Fachzeitschriften und Handbüchern. Zuletzt erschienene Veröffentlichungen sind u.a.:

Buchpublikationen:

  • Kommentierung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) und der Betriebsverfassung in europäischen Gesellschaftsformen, in: Münchener Handbuch für Arbeitsrecht, Band 3, Hrsg. v. Heinrich Kiel, Stefan Lunk und Hartmut Oetker, Beck-Verlag, 5. Aufl. München 2022

Aufsätze und sonstige Beiträge:

  • Rechtsentwicklungen im Arbeitsrecht 2023, in: Der Betrieb 2023, Beilage 3 zu Heft 51-52, S. 72 ff. (gemeinsam mit H. Bier, P. Gumnior, S. Kruppa)
  • Arbeitsrechtliche Herausforderungen im Fall einer Cyberattacke, in Deutscher AnwaltSpiegel Spezial 2023, S. 21 ff.
  • Kurzkommentar zu „Kein Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Erwerbs während des Kündigungsschutzprozesses“ – LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. 30.09.2022 – 6 Sa 280/22, in EWiR 9/2023, S.284 ff. (gemeinsam mit L. Rawe)
  • Die arbeitsrechtliche Agenda der neuen Bundesregierung, in: RdA 2022, Heft 2, S. 73 ff. (gemeinsam mit S. Kruppa)
  • FüPoGII und #Stayonboard: Was bedeutet das in der Praxis?, in: DB 2022, Beilage zu Nr. 2 zu Heft 22, S. 28ff. (gemeinsam mit K. Klaaßen-Kaiser, C. Wilk)
  • Rechtsentwicklungen im Arbeitsrecht, in: DB 2022, Beilage 3 zu Heft 51-52, S.72 ff. (gemeinsam mit P. Gumnior, M. Mayer, S. Kruppa)
  • Kurzkommentar zu „Zum Beginn der Kündigungsfrist bei umfangreicher Compliance-Untersuchung“ – BAG v. 5.5.2022 – 2 AZR 483/21 + ZIP 2022, 1938, in EWiR 21/2022, S. 664 f. (gemeinsam mit S. Kruppa)
  • Kurzkommentar zu „Kein Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Erwerbs während des Kündigungsschutzprozesses“ – LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. 30.09.2022 – 6 Sa 280/22, in EWiR 9/2023, S.284 ff. (gemeinsam mit L. Rawe)